Bürgerreise nach Japan

Die Deutsch-Japanische Gesellschaft Trier e.V. plant zusammen mit einem deutschen und einem japanischen Reisebüro in der Zeit vom 07. bis 24.November 2018 eine Reise nach Japan, die allen Interessierten offensteht.

Hinweis: Die Reiseroute hat sich in der Abfolge geändert, die Aktualisierung erfolgt in Kürze!

Die Reise führt zunächst nach Nagaoka, der Partnerstadt von Trier. Nach einem zweitägigen Aufenthalt in Nagaoka geht die Reise nach Kanazawa, wo die Besichtigung der bekannten Gartenanlage – Kenrokuen auf dem Programm steht. Bei dem anschließenden Aufenthalt in der alten Kaiserstadt Kyoto ist der geplante Besuch des Kaiser-Palastes sicherlich ein Highlight der Reise, bei der ganztägigen Tempel-Tour ist die japanische (Holz-) Baukunst, die selbst für sehr große Gebäude ohne die Verwendung von Nägeln auskommt, zu bestaunen. In Hiroshima werden die Reiseteilnehmer den Friedens-Park (mit Gedenk-Stätte) und das angeschlossene Museum besuchen. Von Hiroshima aus wird die Tempel-Anlage Miyajima mit dem großen Tori besucht. Die letzte Reise-Etappe ist Tokyo vorbehalten, wo neben einer großen Stadt-Rundfahrt einzelne Besuchspunkte vorgesehen sind, bevor am 24.11.2018 der Rückflug erfolgt.

Bei den Aufenthalten ist ausreichend Zeit und Möglichkeit für eigene Unternehmungen eingeplant, sodass die Reise neben festen Programmteilen auch Raum individuelle Gestaltung gibt.
Der Reisepreis wird bei ca. 3.600 € liegen und beinhaltet neben Transfer von Trier zum und vom Flughafen, die Flugkosten, die Unterbringung (Doppelzimmer, Einzelzimmer mit Zuschlag) im Hotel (mit Frühstück), die Zug- bzw. sonstigen Transportkosten in Japan sowie eine örtliche und eine deutsche Reisebegleitung. Im Reisepreis sind auch die Eintritte gemäß Programm eingeschlossen.

Interessierte wenden sich per E-Mail unverbindlich an

info@djg-trier.de

und erhalten zunächst die aktuelle Reisebeschreibung.

Nach Feststehen des genauen Programms und der endgültigen Kosten erhalten die Interessenten Nachricht und haben die Möglichkeit zur verbindlichen Anmeldung.

Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen beschränkt. Der Reiseveranstalter behält sich vor die Reise bei Nichtzustandekommen der erforderlichen Teilnehmerzahl abzusagen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Bildquellen: H.Lange